Energieausweis

Genau wie die Energieeffizienzklasse beim Kühlschrank oder der Waschmaschine,
gibt der Energieausweis Auskunft über die energetische Qualität von Wohngebäuden.

Bei Kauf, Anmietung oder Anpachtung kann der potenzielle Interessent nun verschiedene Immobilien bzw. Wohnungen direkt miteinander energetisch vergleichen und so auf einem Blick ablesen, ob man mit hohen oder niedrigen Energiekosten zu rechnen haben.

Der Energieausweis ist Pflicht  im Gebäudebestand bei Verkauf, Verpachtung,oder bei der Vermietung, ab:

- 01.07.2008 für Wohngebäude die bis 1965 fertiggestellt wurden.
- 01.01.2009 für Wohngebäude die nach 1965 fertiggestellt wurden.
- 01.07.2009 für Nichtwohngebäude

Der Eigentümer hat nach den oben angegebenen Daten die Pflicht potentiellen Mietern oder Käufern den Energieausweis zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Bei Eigennutzung des Gebäudes wird kein Energieausweis benötigt.

 Unterschieden wird zwischen zwei verschiedenen  Energieausweisen, dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Hierbei ist folgendes zu beachten.

Der Verbrauchsausweis:
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis gibt eine relativ schwammige Aussage über den Energiebedarf des Gebäude. (sehr stark nutzerabhängig)
Zum energetischen Vergleich von Immobilien ungeeignet.

Der Bedarfsausweis:
Das Ergebnis im Bedarfsausweis ist nutzerunabhängig und gibt aussagekräftige Werte über die energetische Gebäudesubstanz im Energieausweis wieder.  
Zum energetischen Vergleich von Immobilien geeignet.

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Energiebedarf
(Quelle: dena)