Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, welches eine Übersicht zur Energieeffizient und somit zu den anfallenden Energiekosten des Gebäudes geben soll.

Immobilien können an Hand des Energieausweises, bezüglich Ihres Energieverbrauchs, verglichen werden.

Wer benötigt einen Energieausweis?


Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie eine Immobilie neu bauen.

Sie möchten Ihre Immobilie neu vermieten oder verkaufen, auch dann benötigen Sie einen Energieausweis,

denn der neue Mieter/-in oder potentielle Käufer/-in hat das Recht sich zu informieren über die Energieeffizienz

des Hauses und Sie müssen den Energieausweis zur Einsicht vorlegen können. Bereits in der Wohnungsanzeige müssen die Kenndaten des Energieausweises angegeben werden.


Es gibt zwei Arten von Energieausweisen!


Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis, die Kennwerte für den Energieausweis werden auf zwei unterschiedliche Grundlagen ermittelt.



Der Bedarfsausweis:

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Bedarfsausweis der Aussage stärkere Ausweis ist, da für die Berechnung der Kennwerte folgende Daten erhoben werden müssen: Baujahr des Gebäudes, Bauart (aus welchen Materialien bestehen die einzelnen Bauteile des Gebäudes), der Gebäudetyp (leichte, mittlere oder schwere Bauweise), Anzahl der Wohnungen und der Gesamtwohnfläche, und der technischen Gebäudeausstattung (Heizung, Lüftung), sowie die Art des Energieträgers, diese ermittelten Daten werden dann unter standardisierten Rahmenbedingungen berechnet und so die Kennwerte für den Ausweis ermittelt.


Der Verbrauchsausweis:

Beim Verbrauchsausweis geht es mehr um den Energieverbrauch, welche die Bewohner der Immobilie verbraucht haben. Hier werden folgende Verbrauchsdaten benötigt, der Energieverbrauch der letzten drei Jahre, hierzu wird das Anfangs- und das Enddatum des Abrechnungszeitraums angegeben, längere Leerstände werden dabei berücksichtigt. Anzugeben ist, ob der Energieverbrauch für die Erwärmung des Warmwassers in den Verbrauchsdaten enthalten ist, auch hier ist die Art des Energieträgers anzugeben.

Die berechneten Werte im Ausweis sind somit abhängig vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten des Nutzers und sagen eher weniger über die Immobilie aus.


Welcher Ausweis darf nun für welches Gebäude ausgestellt werden?


Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, darf der Bedarfsausweis für jedes Gebäude ausgestellt werden.

Nachfolgende Grafik gibt einen kleinen Überblick.

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