Baubegleitung

Die Baubegleitung kann zu 50% bezuschusst werden!

Baubegleitung während der Bauphase


  • Teilnahme an Baubesprechungen mit auszuführenden Firmen
  • Prüfung von Herstellernachweisen und Produktdatenblätter auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen.
  • Baustellenbegehung zur Überprüfung der Übereinstimmung der ausge-führten energetischen Maßnahmen mit der Planung
  • Dokumentation der Prüfungen vor Ort (Protokolle, Bautagebuch, Fotodokumentation, u.a.)
  • Baubegleitende Kostenkontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen
  • Abnahmeprotokolle oder Unterstützung bei der Anfertigung
  • Bauzeichnungen

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  • Bauakte

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  • Bildtitel

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Baubegleitung vor Baubeginn


Unsere energetische Baubegleitung beinhaltet folgende Punkte:


  • Aufstellen eines Maßnahmenkatalogs mit den energetisch relevanten Kenngrößen als Grundlage zur Angebotseinholung.


  • Aufstellen von Leistungsverzeichnissen, einholen von Angeboten, Auswertung der Angebote, Erstellung von Preisspiegeln, Bewertung der Angebote und Darstellung von energiebedingten Mehrkosten. Teilnahme an Bietergesprächen und bei der Auftragsvergabe.


  • Mitwirkung bei der Aufstellung eines Bauzeitenplans sowie der Unterstützung bei der Koordination

Baubegleitung während und nach der Bauphase


Dokumentation der energetischen Fachplanung und Baubegleitung:


  • Erstellen einer Baudokumentaion als Hausakte mit allen relevanten Unterlagen, wie z. B.:
  • Vollständige Berechnungsunterlagen
  • aktualisierte Effizienzhausberechnung
  • aktualisierte Gebäudepläne


  • Sämtliche Bestätigungen und Nachweise Dritter, wie z.B.:
  • Unternehmererklärung
  • VdZ-Formular zur Einregulierung der Heizungsanlage
  • Protokoll zur Einregulierung der Heizungsanlage
  • Protokoll zur Einregulierung der Lüftungsanlage
  • Nachweis zur messtechnischen Bestimmung der Luftdichtheit der Gebäudehülle bzw.
  • Zertifikat und Messprotokoll zur Luftdichtheitsmessung


Baubegleitung:


Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus


Immobilie                                                           max. Kreditbetrag                                     Tilgungszuschuss


Ein- und Zweifamilienhaus,                         10.000 Euro je Vorhaben                           50%, bis zu 5.000 Euro

Doppelhaushälfte und Reihenhaus       


Eigentumswohnung                                       4.000 Euro je Wohneinheit, bis                50%, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit,

wenn mind. 3 Whg. im Gebäude                zu 40.000 Euro je Vorhaben                       maximal 20.000 Euro je Vorhaben

vorhanden sind   


Mehrfamilienhaus mit 3 oder                     4.000 Euro je Wohneinheit, bis

mehr Wohneinheiten                                     zu 40.000 Euro je Vorhaben                     50%, bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit                                                                                                                                                              maximal 20.000 Euro je Vorhaben


Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen


Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Die jährlichen förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.






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